Gesellschaften / Unternehmen

Als Unternehmer müssen Sie schnell und zielgerichtet auf Veränderungen reagieren.
Wir stehen Ihnen hierbei als kompetente Berater zur Seite.
Als Notare beraten wir Sie in allen Phasen Ihrer unternehmerischen Tätigkeit, von der Gründung bis hin zum Generationenwechsel bei Familiengesellschaften:

Gründung
Unternehmertum ist immer auch mit wirtschaftlichen Risiken verbunden. Damit diese Risiken für Sie planbar bleiben, helfen wir Ihnen bereits bei der Gründung Ihres Unternehmens, die Weichen richtig zu stellen. Wir beraten Sie bei der Wahl der passenden Rechtsform und der Gestaltung Ihres Gesellschaftsvertrages. Egal ob Einzelkaufmann, GmbH, OHG, KG, AG oder SE – niemand begleitet mehr Unternehmen bei ihrer Gründung als Notare.

Umstrukturierungen
Unternehmen müssen ihre Strukturen geänderten Verhältnissen anpassen. Wir begleiten Sie bei Restrukturierungen, Verschmelzungen, Spaltungen und Formwechsel. Unser Beratungsspektrum reicht über alle Maßnahmen der Gesellschaftsstruktur bis hin zum Wechsel der Geschäftsleitung oder der Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen und deren Vollzug im Handelsregister.

Unternehmenskauf
Bei der Übertragung und Veräußerung von Unternehmen und Beteiligungen daran sind rechtlich komplexe Fragen zu regeln. Dreh- und Angelpunkt ist dabei die Gestaltung des Unternehmenskaufvertrages. Die sachgerechte Risikoverteilung zwischen den Vertragsteilen ist das zentrale Motiv bei Unternehmenstransaktionen. Notare sind zur Neutralität verpflichtet. Die Absicherung von Risiken und deren Zuordnung gehören zu unseren ureigensten Aufgaben als Vertragsjuristen und machen uns so zu Ihrem vertrauensvollen Ansprechpartner.

Betriebseinstellung/Liquidation
Bei der Beendigung der betrieblichen Tätigkeit sind wichtige Formalien zu beachten. Geschäftsführer und Liquidatoren sowie Vorstandsmitglieder und Abwickler stehen hierbei besonders in der Pflicht. Wir helfen Ihnen dabei, die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und die Betriebseinstellung im Handelsregister zu vollziehen.

Wir haben für Sie die folgenden Checklisten konzipiert, um Ihnen und uns die Informationsaufnahme zur effektiven Vorbereitung des Besprechungs- und Beurkundungstermins zu erleichtern.
In den Online-Checklisten können Sie Ihre Angaben direkt online eingeben. Eine Zusammenfassung der eingegebenen Daten können Sie anschließend als pdf ausdrucken und/oder speichern. Die Eingabe und Übermittlung der Daten erfolgt verschlüsselt.
Alternativ können Sie auch die inhaltsgleichen pdf-Checklisten verwenden, die Sie ebenfalls online oder auch händisch ausfüllen und uns gespeichert, ausgedruckt oder gescannt übermitteln können.
Ihre Angaben werden streng vertraulich behandelt.
Mit dem Absenden des ausgefüllten Formulars erhalten wir Ihre Angaben zur Vorbereitung der Beurkundung.
Wir werden auf dieser Basis mit der Entwurfserstellung beginnen und uns mit Ihnen in Verbindung setzen.

Weitere Informationen

Gründung einer GmbH

Festlegung der wesentlichen Inhalte des Gesellschaftsvertrags

In einem ersten Schritt legen Sie die wesentlichen Inhalte des Gesellschaftsvertrags fest:

  • Name (Firma) der Gesellschaft: Bei der Namensfindung sind Sie grundsätzlich frei. Möglich sind z. B. Phantasienamen, Gesellschafternamen oder tätigkeitsbeschreibende Namen und auch Mischformen hiervon. Es ist jedoch darauf zu achten, dass noch keine andere Firma mit dem gleichen Namen vor Ort existiert und der Name nicht irreführend ist
  • Sitz der Gesellschaft: Den Sitz der Gesellschaft können Sie frei bestimmen.
  • Gegenstand der Gesellschaft: Mit dem Gegenstand beschreiben Sie den Kernbereich des beabsichtigten Tätigkeitsfeldes der Gesellschaft.
  • Stammkapital der Gesellschaft (bei der GmbH: mindestens 25.000,00 €, bei der UG (haftungsbeschränkt): mindestens 1,00 €); bei der GmbH kann das Stammkapital durch Bar- oder Sacheinlagen geleistet werden, bei der UG (haftungsbeschränkt) nur durch Bareinlagen. Vor Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister muss mindestens ein Viertel des Stammkapitals einbezahlt werden, mindestens jedoch in Höhe von 12.500,00 €.
  • Beteiligung der einzelnen Gesellschafter am Stammkapital: die Beteiligung ist grundsätzlich ausschlaggebend für das Stimmrecht, das Gewinnbezugsrecht und die Beteiligung am Gesellschaftsvermögen und am Liquidationserlös.

Erstellung des Gründungsprotokolls, des Gesellschaftsvertrags, der Handelsregisteranmeldung und der Gesellschafterliste

Übermitteln Sie uns die wesentlichen Angaben zur Gesellschaftsgründung, indem Sie unsere Checkliste zur GmbH-Gründung (Online-Formular oder ausfüllbares pdf) so weit wie möglich ausfüllen und uns zusenden. Auf dieser Basis werden wir die für die Gründung erforderlichen Entwürfe (Gründungsprotokoll, Gesellschaftsvertrag, Handelsregisteranmeldung und Gesellschafterliste) erstellen und Ihnen vorab zur Durchsicht zusenden.

Dabei werden wir auch die Stellungnahme der zuständigen Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer zum Namen (Firma) und zum Unternehmensgegenstand einholen, um den späteren Eintragungsvorgang zu beschleunigen.

Anstelle der Gründung mittels individualisierter Gründungsunterlagen kann eine GmbH auch unter Verwendung des gesetzlichen Musterprotokolls gegründet werden, das als „Ersatz“ für den Gesellschaftsvertrag dient. Der Vorteil der Gründung mit Musterprotokoll besteht darin, dass Sie insbesondere bei der Gründung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Gebühren sparen. Allerdings bietet das Musterprotokoll keinerlei Gestaltungsspielraum: es sieht nur die Bestellung eines einzigen Geschäftsführers vor und enthält keine Regelungen zu zentralen Themen der Gesellschafter untereinander, wie z. B. zur Kündigung, zum Gesellschafterwechsel, zu Mehrheitserfordernissen, etc. Vor diesem Hintergrund ist die Gründung mittels Musterprotokoll im Regelfall nur bei Gründungen einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) mit einem Gesellschafter und einem Geschäftsführer anzuraten. Falls Sie eine Gründung mittels Musterprotokoll wünschen, bereiten wir auch diese Unterlagen für Sie vor.

Terminvereinbarung

Sobald wir Ihnen die Entwürfe übermittelt haben und Sie mit dem Inhalt einverstanden sind, können Sie gerne einen Termin zur Beurkundung der Gründungsunterlagen vereinbaren.

Notartermin

Im Notartermin wird das Gründungsprotokoll samt Satzung (Gesellschaftsvertrag) notariell beurkundet, die Handelsregisteranmeldung notariell beglaubigt und die Gesellschafterliste unterzeichnet. Bitte denken Sie daran, amtliche Lichtbildausweise zum Termin mitzunehmen.

Falls ein Gesellschafter bei der Beurkundung nicht persönlich teilnehmen kann, teilen Sie uns das bitte mit. Wir werden für Sie dann die entsprechende Vollmacht vorbereiten und Ihnen zusenden. Die Vollmacht ist von dem betreffenden Gesellschafter vor dem Beurkundungstermin zu unterzeichnen und notariell zu beglaubigen. Die Vollmacht bringen Sie dann zum Beurkundungstermin mit.

Nach Unterzeichnung von Gründungsprotokoll und Satzung ist die GmbH als sog. „GmbH in Gründung“ bzw. „Vor-GmbH“ existent.

Eröffnung des Bankkontos und Einzahlung des Stammkapitals

Nach der Gründung der GmbH eröffnen Sie ein Bankkonto auf den Namen der Gesellschaft. Als Nachweis der Existenz der Vor-GmbH erhalten Sie von uns direkt nach dem Notartermin eine beglaubigte Abschrift des Gründungsprotokolls samt Satzung (Gesellschaftsvertrag) zur Vorlage bei der Bank ausgehändigt.

Zahlen Sie das Stammkapital auf das Bankkonto mit dem entsprechenden Verwendungszweck (bspw. „Einzahlung Stammkapital des Gesellschafters …“) ein.

Übermitteln Sie uns anschließend einen Nachweis über die Einzahlung des Stammkapitals.

Wichtig: Denken Sie daran, an der Geschäftsanschrift den Briefkasten mit dem Namen der GmbH zu beschriften, damit die GmbH unmittelbar nach der Gründung postalisch erreichbar ist.

Einreichung der Gründungsunterlagen beim Registergericht.

Unverzüglich nach Erhalt des Nachweises über die Einzahlung des Stammkapitals reichen wir die Gründungsunterlagen elektronisch zur Eintragung beim Registergericht ein.

Eintragung der GmbH im Handelsregister

Sobald die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen ist, erhalten wir vom Registergericht elektronisch eine entsprechende Vollzugsmitteilung. Diese leiten wir an Sie weiter. Die Gründung ist damit ordnungsgemäß abgeschlossen. Die GmbH ist gegründet.

Die Eintragungsgebühr wird Ihnen von der Landesjustizkasse (in Bayern: Landesjustizkasse Bamberg) in Rechnung gestellt.

Vorsicht vor betrügerischen Rechnungen. Beachten Sie hierzu das Rundschreiben des Bundesnotarkammer „Achtung vor betrügerischen Rechnungen“.

Bestätigt das Handelsregister die Eintragung, gilt die Haftungsbeschränkung rückwirkend. Vorher sind auch Geschäfte möglich (als GmbH i.G. - "in Gründung"). Während dieser Zeit haften die Gesellschafter aber noch persönlich.

Weitere Anmeldungen

Melden Sie die Gesellschaft beim Gewerbeamt an. Beantragen Sie die Steuernummer beim Finanzamt und erstellen Sie eine Eröffnungsbilanz fürs Finanzamt.

Erstellen Sie Geschäftspapiere mit folgenden Mindestinformationen: Name, Rechtsform, Sitz, Registergericht, Handelsregisternummer, alle Geschäftsführer mit Titel, Vor- und Zunamen.

Ablauf der Liquidation einer GmbH zur Löschung im Handelsregister

Beginn der Auflösung (Liquidation) der Gesellschaft

Die Auflösung (Liquidation) wird üblicherweise durch die Gesellschafter beschlossen. Der Beschluss enthält im Wesentlichen die Auflösung selbst, den Zeitpunkt des Liquidationsbeginns und die Bestellung der Liquidatoren samt deren Vertretungsbefugnis. Der Liquidationsbeginn sollte mit dem Steuerberater abgestimmt werden, da hiervon der Zeitpunkt der Aufstellung der Liquidations-Eröffnungsbilanz abhängt.
Die Auflösung ist im Handelsregister einzutragen. Die Anmeldung zur Eintragung in Handelsregister sollte unverzüglich nach Beginn der Auflösung durch sämtliche Liquidatoren erfolgen.
Wir unterstützen Sie sowohl bei der Beschlussfassung als auch bei der Handelsregisteranmeldung und beim Einreichen der Unterlagen zum Handelsregister.

Abwicklung der Gesellschaft

Zusätzlich zur Eintragung im Handelsregister ist die Auflösung von den Liquidatoren in den Gesellschaftsblättern, üblicherweise im Bundesanzeiger, bekanntzumachen. Durch die Bekanntmachung sind zugleich die Gläubiger der Gesellschaft aufzufordern, sich bei der Gesellschaft zu melden (sog. Gläubigeraufruf). Sie können dies über www.bundesanzeiger.de selbst veranlassen. Der Text des Gläubigeraufrufs lautet üblicherweise: „Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden.“ Bitte leiten Sie uns den Beleg über die Bekanntmachung zu. Mit dem Gläubigeraufruf beginnt das sog. „Sperrjahr“: Grundsätzlich kann erst nach Ablauf eines Jahres nach dem Gläubigeraufruf die Firma im Handelsregister gelöscht werden. Bitte achten Sie darauf, den Gläubigeraufruf nicht zu vergessen.
Im Anschluss an den Gläubigeraufruf wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren abgewickelt: Die Liquidatoren haben die laufenden Geschäfte zu beendigen, die Verpflichtungen der aufgelösten Gesellschaft zu erfüllen, die Forderungen einzuziehen und das Vermögen der Gesellschaft in Geld umzusetzen.

Löschen der Gesellschaft im Handelsregister

Nach Ablauf des Sperrjahres und Abschluss der Abwicklung ist das Ende der Liquidation zur Eintragung im Handelsregister anzumelden und die Gesellschaft im Handelsregister zu löschen.
Wir bereiten die Handelsregisteranmeldung für Sie vor und reichen sie – nach Unterzeichnung durch die Liquidatoren – beim Registergericht ein. Hierbei ist der Beleg über die Bekanntmachung des Gläubigeraufrufs im Bundesanzeiger mit einzureichen.
Bitte klären Sie vor der Anmeldung des Erlöschens mit Ihrem Steuerberater bzw. Ihrem Finanzamt ab, ob die steuerlichen Angelegenheiten der Gesellschaft erledigt sind. Andernfalls besteht das Risiko, dass das Registergericht nach der üblichen Rückfrage beim Finanzamt die Eintragung ablehnt.

Persönliche Beratung

Natürlich können und sollen diese Weiteren Informationen die persönliche und individuelle Beratung nicht ersetzen, sondern Ihnen nur eine erste Einführung in das Thema geben. Wir und unsere Mitarbeiter stehen Ihnen für weitere Erläuterungen gerne zur Verfügung.