Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung

Vorsorgevollmacht
Ein Testament regelt, was im Falle des Todes gelten soll. Mindestens ebenso wichtig ist eine Absicherung im Fall der Pflegebedürftigkeit oder sonstiger schwerer Einschränkungen im Alter.
Eine Vorsorgevollmacht vermeidet die Bestellung eines Betreuers durch das Betreuungsgericht. Sie legen hierin fest, wer für Sie handeln soll, wenn Sie selbst hierzu nicht mehr in der Lage sind.

Patientenverfügung
In Fällen schwerer, unumkehrbarer Erkrankungen wünschen sich viele Menschen, in Frieden und menschenwürdig sterben zu können. Eine intensivmedizinische Behandlung, die in solchen Fällen nur noch den Zeitpunkt des Todeseintritts hinauszögert, wird häufig abgelehnt. Eine notarielle Patientenverfügung schafft in einer solchen Situation Rechtssicherheit. Die Ärzte müssen ihre Behandlung an Ihrem Patientenwillen orientieren. Sie selbst legen fest, was gelten soll und überlassen diese schwierigen Entscheidungen nicht Ihren Angehörigen.

Wir haben für Sie die folgenden Checklisten konzipiert, um Ihnen und uns die Informationsaufnahme zur effektiven Vorbereitung des Besprechungs- und Beurkundungstermins zu erleichtern.
In den Online-Checklisten können Sie Ihre Angaben direkt online eingeben. Eine Zusammenfassung der eingegebenen Daten können Sie anschließend als pdf ausdrucken und/oder speichern. Die Eingabe und Übermittlung der Daten erfolgt verschlüsselt.
Alternativ können Sie auch die inhaltsgleichen pdf-Checklisten verwenden, die Sie ebenfalls online oder auch händisch ausfüllen und uns gespeichert, ausgedruckt oder gescannt übermitteln können.
Ihre Angaben werden streng vertraulich behandelt.
Mit dem Absenden des ausgefüllten Formulars erhalten wir Ihre Angaben zur Vorbereitung der Beurkundung.
Wir werden auf dieser Basis mit der Entwurfserstellung beginnen und uns mit Ihnen in Verbindung setzen.

Weitere Informationen

Die nachfolgenden Ausführungen sollen Ihnen einen ersten Einblick in die Themen „Vorsorgevollmacht“, „Betreuungsverfügung“ und „Patientenverfügung“ geben.

Die Vorsorgevollmacht dreht sich um folgende Fragestellungen:

• Was passiert mit mir im Fall einer unerwarteten Krankheit oder eines plötzlichen Unfalls?
• Wer kümmert sich um mich, wenn ich hierzu einmal altersbedingt nicht mehr in der Lage sein werde?
• Welche Vorkehrungen kann ich hierfür treffen?

Die Vorsorgevollmacht ist eine Vorsorgemaßnahme für den Notfall. Anders als ein Testa-ment soll sie gerade zu Lebzeiten gelten. Sie sorgt dafür, dass – wenn Sie schon im Ernstfall auf die Mitwirkung anderer Personen angewiesen sind – dies wenigstens die Menschen sind, denen sie selbst heute dieses Vertrauen geben wollen.

Vorsorgevollmacht

Können Sie – sei es aus körperlichen oder geistigen Gründen – Ihre Angelegenheiten plötzlich selbst nicht mehr regeln, wird von staatlicher Seite ein Betreuungsverfahren in Gang gesetzt und vom Betreuungsgericht für Sie ein Betreuer bestellt. Dieses Verfahren ist vom Gesetz als Notlösung vorgesehen, wenn Sie selbst in guten Zeiten keine eigene Entscheidung getroffen haben. Bis ein Betreuer bestellt wird, finden zunächst Anhörungen vor Gericht statt, Sachverständigengutachten werden eingeholt. Bei der Person des Betreuers denkt man zunächst an den Ehegatten und nahe Verwandte. Dies muss jedoch nicht so sein. Auch auf Betreuungsvereine und Rechtsanwälte, die Betreuungen geschäftsmäßig betreiben kann in der Praxis zurückgegriffen werden. Auch nach angeordneter Betreuung unterliegt der Betreuer der regelmäßigen Kontrolle durch das Betreuungsgericht, muss Vermögensverzeichnisse aufstellen und Rechenschaftsberichte abliefern – auch wenn es sich dabei um den Ehegatten oder Familienmitglieder handelt!

Der Gesetzgeber lässt jedoch als Alternative hierzu zu, dass Sie zu einem Zeitpunkt, zu dem Sie noch klaren Geistes sind, eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens zu Ihrem Bevollmächtigten bestellen, der dann anstelle eines Betreuers Ihre Angelegenheiten für Sie regelt. Hierzu erhält diese Vertrauensperson eine sog. Vorsorgevollmacht, die es ihr generell ermöglicht, all Ihre Vermögensangelegenheiten und persönlichen Angelegenheiten (Gesundheitsfragen, Aufenthalt in Heimen etc.) für Sie zu regeln.

Betreuungsverfügung

Durch die Erteilung einer Vorsorgevollmacht soll ein späteres Betreuungsverfahren vermieden werden. Der Notar hat bei seinen Urkunden jedoch immer darauf zu achten, den für die Beteiligten sichersten Weg zu gestalten. Deswegen wird in die Vorsorgevollmacht regelmäßig auch eine sog. Betreuungsverfügung aufgenommen. Sie ist ein bereits heute gegenüber dem Betreuungsgericht geäußerter Wunsch für den Fall einer warum auch immer veranlassten Betreuung zumindest wiederum die von Ihnen bestimmte Vertrauensperson zum Betreuer zu machen. Dieser Wunsch ist vom Betreuungsgericht grundsätzlich zu beachten.

Patientenverfügung

Regelmäßig wird im Zusammenhang mit einer Vorsorgevollmacht auch eine sog. Patientenverfügung beurkundet. Mit dieser stellen Sie sicher, dass Ihre persönliche Einstellung zu Themen wie „würdiges, menschliches und schmerzfreies Sterben“, „Apparatemedizin“, etc. im Ernstfall von Entscheidungsträgern wie Ärzten, Gerichten und Ihrem Bevollmächtigten auch beachtet werden kann – zu einem Zeitpunkt, in dem Sie sich selbst hierzu nicht mehr äußern können. So ermöglichen Sie es Ärzten, Gerichten und Ihrem Bevollmächtigten, Sie Ihrem Willen gemäß zu behandeln, ohne dass sich diese hierbei rechtswidrig oder sogar strafbar verhalten.

Formulierung

Die Vorsorgevollmacht und die regelmäßig mitenthaltenen Begleiterklärungen wie Patientenverfügung und Betreuungsverfügung müssen juristisch korrekt formuliert sein, um im Ernstfall auch wirklich zu halten und der Vertrauensperson zu ermöglichen, in Ihrem Sinne rechtssicher handeln zu können.

Persönliche Beratung

Natürlich können und sollen diese Weiteren Informationen die persönliche und individuelle Beratung nicht ersetzen, sondern Ihnen nur eine erste Einführung in das Thema geben. Wir und unsere Mitarbeiter stehen Ihnen für weitere Erläuterungen gerne zur Verfügung.