Erbe / Nachlass

Nach dem Erbfall müssen sich die Erben entscheiden, ob sie das Erbe annehmen oder ausschlagen. Hier sind wichtige Fristen und Formalitäten zu beachten.
Nach Annahme der Erbschaft wird in den meisten Erbfällen ein Erbschein benötigt.
Entsteht eine Erbengemeinschaft, steht die gemeinsame Nachlassverwaltung und die Auseinandersetzung der Gemeinschaft im Vordergrund.
Als Notare beraten wir Sie bei der Regelung von Erbe und Nachlass.

Wir haben für Sie die folgenden Checklisten konzipiert, um Ihnen und uns die Informationsaufnahme zur effektiven Vorbereitung des Besprechungs- und Beurkundungstermins zu erleichtern.
In den Online-Checklisten können Sie Ihre Angaben direkt online eingeben. Eine Zusammenfassung der eingegebenen Daten können Sie anschließend als pdf ausdrucken und/oder speichern. Die Eingabe und Übermittlung der Daten erfolgt verschlüsselt.
Alternativ können Sie auch die inhaltsgleichen pdf-Checklisten verwenden, die Sie ebenfalls online oder auch händisch ausfüllen und uns gespeichert, ausgedruckt oder gescannt übermitteln können.
Ihre Angaben werden streng vertraulich behandelt.
Mit dem Absenden des ausgefüllten Formulars erhalten wir Ihre Angaben zur Vorbereitung der Beurkundung.
Wir werden auf dieser Basis mit der Entwurfserstellung beginnen und uns mit Ihnen in Verbindung setzen.

Weitere Informationen

Erbausschlagung

Verstirbt ein naher Angehöriger, sind trotz aller Trauer wichtige Entscheidungen zu treffen. Ist der Nachlass überschuldet, besteht die Gefahr, die Schulden zu erben. Nur innerhalb einer kurzen Frist - in der Regel sechs Wochen - kann man gegenüber dem Nachlassgericht die Erbschaft ausschlagen. Wir stehen Ihnen gerne kurzfristig bei der erforderlichen klaren und eindeutigen Formulierung der Erbausschlagung zur Seite.

Erbschein

Erben müssen insbesondere gegenüber Banken und Behörden nachweisen, dass sie wirklich Erbe sind. Mit dem Erbschein dokumentieren Sie gegenüber jedermann Ihre Erbenstellung. Den Erbschein können Sie beim Nachlassgericht beantragen. Wir helfen Ihnen dabei, die richtigen Belege einzureichen und den Erbscheinsantrag klar und eindeutig zu formulieren. So wird der Erbschein schnell und unkompliziert erteilt.

Erbauseinandersetzung

Erben mehrere Personen gemeinsam, so bilden sie eine Erbengemeinschaft. Jedem Erben steht entsprechend seiner Erbquote ein Anteil am gesamten Nachlass zu. Die gemeinsame Verwaltung des Nachlasses zwingt dazu, sich ständig einigen zu müssen. Ärger, Stress und mangelnde Effektivität der Verwaltung sind vorprogrammiert. In solchen Fällen ist es ratsam, die Erbengemeinschaft auseinanderzusetzen. Hierdurch werden die Nachlassgegenstände unter den Erben aufgeteilt. Bei der Auseinandersetzung treten häufig Interessengegensätze zu Tage. Wir helfen Ihnen hierbei als neutraler Berater, eine faire Lösung zu finden.

Persönliche Beratung

Natürlich können und sollen diese Weiteren Informationen die persönliche und individuelle Beratung nicht ersetzen, sondern Ihnen nur eine erste Einführung in das Thema geben. Wir und unsere Mitarbeiter stehen Ihnen für weitere Erläuterungen gerne zur Verfügung.